400.11
AGSFSTFIRBV
CH-BL
§ 93a Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Kompetenzdelegation
Baubewilligungswesen - Bauten und Anlagen, die dem kleinen Baubewilligungsverfahren der Gemeinden unterstehen
§ 93a RBV · Kompetenzdelegation
1. Die Einwohnergemeinde kann gemäss § 77 Gemeindegesetz durch Gemeindereglement die Kompetenz zum Erlass von Verfügungen und Entscheiden im kleinen Baubewilligungsverfahren an ein einzelnes Gemeinderatsmitglied, eine Kommission oder an eine Amtsstelle innerhalb der Gemeindeverwaltung delegieren.