400.11
AGSFSTFIRBV
CH-BL
§ 91 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Vorentscheid (mit Publikation)
Baubewilligungswesen - Einfache Anfrage und Vorentscheid
§ 91 RBV · Vorentscheid (mit Publikation)
1. Die Baubewilligungsbehörde kann um einen Vorentscheid ersucht werden, insbesondere über
a. die Zonenkonformität eines Bauvorhabens,
b. die Baureife des Grundstückes sowie
c. die Abstandsvorschriften (§ 95 RBG) und Baulinien.
2. Für die Publikation sind dem Gesuch die notwendigen Angaben über Art, Zweck und Grösse des Projektes sowie der Situationsplan beizulegen.
3. Für Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen, gelten zusätzlich die entsprechenden Verfahrensbestimmung des Bundesrechts.