400.11
AGSFSTFIRBV
CH-BL
§ 86 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Unterschriften
Baubewilligungswesen - Ordentliches Baubewilligungsverfahren
§ 86 RBV · Unterschriften
1. Das Baugesuch ist von der Bauherrschaft und den projektverantwortlichen Personen zu unterzeichnen.
2. Wird das Baugesuch nicht von der Grundeigentümer- bzw. von der Baurechtsnehmerschaft gestellt, ist auch deren Unterschrift erforderlich.
3. Alle Planunterlagen sind von den projektverantwortlichen Personen zu unterzeichnen.