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§ 81 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Abschrankungen

Baupolizeivorschriften - Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten
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§ 81 RBV · Abschrankungen

1. Baustellen sind sachgerecht, insbesondere durch Abschrankungen, Markierungen oder Beleuchtungseinrichtungen zu sichern.

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