400.11
AGSFSTFIRBV
CH-BL
§ 81 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Abschrankungen
Baupolizeivorschriften - Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten
§ 81 RBV · Abschrankungen
1. Baustellen sind sachgerecht, insbesondere durch Abschrankungen, Markierungen oder Beleuchtungseinrichtungen zu sichern.