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400.11 AGSFSTFIRBV CH-BL

§ 8 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Gewachsenes Terrain #

Raumplanung - Kommunale Nutzungsplanung - Zonenvorschriften
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§ 8 RBV · Gewachsenes Terrain #

1. Als gewachsenes Terrain gilt

a. der natürliche, ursprüngliche Geländeverlauf des Baugrundstückes oder

b. der Geländeverlauf, wie er seit mindestens 30 Jahren vor der Baueingabe besteht.

2. Wurde das Terrain innert den letzten 30 Jahren verändert und ist eine genaue Bestimmung des gewachsenen Terrains aufgrund von künstlichen Terrainveränderungen (Bauten und Anlagen) auch nach Einsicht in die früheren Baubewilligungsakten nicht mehr oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich, wird der für das Bauvorhaben massgebende Geländeverlauf nach Anhörung der Gemeinde von der Baubewilligungsbehörde festgelegt.

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