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400.11 AGSFSTFIRBV CH-BL

§ 6 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Rechtskraftbescheinigung

Raumplanung - Kantonale Nutzungsplanung
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§ 6 RBV · Rechtskraftbescheinigung

1. Sind während des Auflageverfahrens gegen einen kantonalen Nutzungsplan keine Einsprachen eingegangen oder wurden eingegangene Einsprachen rechtskräftig erledigt, stellt die Bau- und Umweltschutzdirektion eine Rechtskraftbescheinigung aus.

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