400.11
AGSFSTFIRBV
CH-BL
§ 6 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Rechtskraftbescheinigung
Raumplanung - Kantonale Nutzungsplanung
§ 6 RBV · Rechtskraftbescheinigung
1. Sind während des Auflageverfahrens gegen einen kantonalen Nutzungsplan keine Einsprachen eingegangen oder wurden eingegangene Einsprachen rechtskräftig erledigt, stellt die Bau- und Umweltschutzdirektion eine Rechtskraftbescheinigung aus.