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400.11 AGSFSTFIRBV CH-BL

§ 48 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Berechnung der Nutzungsziffer #

Allgemeine Bauvorschriften - Nutzung der Grundstücke
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§ 48 RBV · Berechnung der Nutzungsziffer #

1. Die Nutzungsziffer bestimmt in Prozenten das Verhältnis der Nutzfläche zur massgebenden Parzellenfläche.

2. Die Zonenvorschriften legen fest, welche Bauten oder Bauteile nicht zur Nutzfläche gerechnet werden.

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