400.11
AGSFSTFIRBV
CH-BL
§ 48 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Berechnung der Nutzungsziffer #
Allgemeine Bauvorschriften - Nutzung der Grundstücke
§ 48 RBV · Berechnung der Nutzungsziffer #
1. Die Nutzungsziffer bestimmt in Prozenten das Verhältnis der Nutzfläche zur massgebenden Parzellenfläche.
2. Die Zonenvorschriften legen fest, welche Bauten oder Bauteile nicht zur Nutzfläche gerechnet werden.