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400.11 AGSFSTFIRBV CH-BL

§ 47 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Berechnung der Bebauungsziffer #

Allgemeine Bauvorschriften - Nutzung der Grundstücke
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§ 47 RBV · Berechnung der Bebauungsziffer #

1. Die Bebauungsziffer gibt in Prozenten an, wieviel von der massgebenden Parzellenfläche überbaut werden darf. Für die Berechnung gilt der äussere Umriss der Bauten über dem gewachsenen Terrain.

2. Die Zonenvorschriften legen fest, welche Bauten oder Bauteile nicht zur überbauten Fläche gerechnet werden.

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