400.11
AGSFSTFIRBV
CH-BL
§ 43 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Bewilligungsverfahren
Baulandumlegung und Grenzmutationen - Grenzmutationen
§ 43 RBV · Bewilligungsverfahren
1. Bewilligungspflichtige Mutationsbegehren sind beim Vermessungs- und Meliorationsamt (Amt) einzureichen.
2. Das Amt lädt die Gemeinde und die betroffenen Dienststellen unter Fristansetzung zur Vernehmlassung ein.
3. Das Amt trifft sowohl zustimmende als auch ablehnende Entscheide.