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400.11 AGSFSTFIRBV CH-BL

§ 40 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Grenzregulierung

Baulandumlegung und Grenzmutationen - Vereinfachtes Verfahren
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§ 40 RBV · Grenzregulierung

1. Bevor die Gemeinde über den neuen Grenzverlauf beschliesst, holt er die Stellungnahme des Amtes für Geoinformation ein.

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