400.11
AGSFSTFIRBV
CH-BL
§ 39 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Genehmigung des Neuzuteilungsplanes
Baulandumlegung und Grenzmutationen - Durchführung der Baulandumlegung
§ 39 RBV · Genehmigung des Neuzuteilungsplanes
1. Der zu genehmigende Neuzuteilungsplan ist das einsprachebereinigte Auflagedokument. Es besteht nur noch aus dem Plan mit der Darstellung des neuen Besitzstandes (Mutationsplan) und aus dem Flächen- und Eigentümerverzeichnis.
2. Der Regierungsrat nimmt bei der Genehmigung eine Rechtskontrolle vor. Er prüft insbesondere, ob das Baulandumlegungsverfahren korrekt durchgeführt wurde, ob sich der Neuzuteilungsplan auf eine rechtskräftige Nutzungsplanung abzustützen vermag, und ob eine vollständige Bereinigung der Rechte und Lasten vorliegt.