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400.11 AGSFSTFIRBV CH-BL

§ 37 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Neuzuteilungsplan

Baulandumlegung und Grenzmutationen - Durchführung der Baulandumlegung
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§ 37 RBV · Neuzuteilungsplan

1. Der Neuzuteilungsplan mit dem Flächen- und Eigentümerverzeichnis umfasst die Darstellung der bisherigen und der neuen Eigentumsverhältnisse.

2. Mit schriftlicher Zustimmung aller beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie der übrigen dinglich Berechtigten kann auf die Auflage des Neuzuteilungsplans verzichtet werden.

3. Auf begründeten Antrag der Vollzugskommission hin kann die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion die Neuzuteilung im Anschluss an das Auflageverfahren für einzelne Grundstücke als vollzogen erklären, wenn diese nicht durch Einsprachen betroffen sind.

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