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400.11 AGSFSTFIRBV CH-BL

§ 30 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Grösse der Vollzugs- und Schätzungskommission

Baulandumlegung und Grenzmutationen - Einleitung des Umlegungsverfahrens und Festlegung des Perimeters
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§ 30 RBV · Grösse der Vollzugs- und Schätzungskommission

1. Die Vollzugskommission besteht aus 3-7, die Schätzungskommission aus 3-5 Mitgliedern.

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