400.11
AGSFSTFIRBV
CH-BL
§ 27 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Vorprüfung
Baulandumlegung und Grenzmutationen - Einleitung des Umlegungsverfahrens und Festlegung des Perimeters
§ 27 RBV · Vorprüfung
1. Der Umlegungsperimeter ist zur Vorprüfung dem Amt für Geoinformation einzureichen. Dieses holt den Mitbericht des Amtes für Raumplanung und bei Bedarf von weiteren Dienststellen ein.