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400.11 AGSFSTFIRBV CH-BL

§ 27 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Vorprüfung

Baulandumlegung und Grenzmutationen - Einleitung des Umlegungsverfahrens und Festlegung des Perimeters
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§ 27 RBV · Vorprüfung

1. Der Umlegungsperimeter ist zur Vorprüfung dem Amt für Geoinformation einzureichen. Dieses holt den Mitbericht des Amtes für Raumplanung und bei Bedarf von weiteren Dienststellen ein.

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