400.11
AGSFSTFIRBV
CH-BL
§ 26 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Abgrenzung des Umlegungsperimeters
Baulandumlegung und Grenzmutationen - Einleitung des Umlegungsverfahrens und Festlegung des Perimeters
§ 26 RBV · Abgrenzung des Umlegungsperimeters
1. Der Umlegungsperimeter grenzt als Umlegungsfläche diejenige Bodenfläche ab, für die die Bestimmungen über die Baulandumlegung zur Anwendung kommen.
2. Soweit es sich als sinnvoll erweist, sind Perimetermutationen bei Grundstücken durchzuführen, welche vom Umlegungsperimeter durchschnitten werden.
3. Liegen am Rand des Umlegungsgebietes Strassen oder Gewässer, bilden ihre Achsen den Umlegungsperimeter.