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§ 25 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Antrag auf Einleitung des Umlegungsverfahrens

Baulandumlegung und Grenzmutationen - Einleitung des Umlegungsverfahrens und Festlegung des Perimeters
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§ 25 RBV · Antrag auf Einleitung des Umlegungsverfahrens

1. Der Antrag an den Gemeinderat ein Umlegungsverfahren einzuleiten, hat schriftlich und begründet sowie unter Angabe einer möglichen Abgrenzung des Perimeters zu erfolgen.

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