400.11
AGSFSTFIRBV
CH-BL
§ 25 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Antrag auf Einleitung des Umlegungsverfahrens
Baulandumlegung und Grenzmutationen - Einleitung des Umlegungsverfahrens und Festlegung des Perimeters
§ 25 RBV · Antrag auf Einleitung des Umlegungsverfahrens
1. Der Antrag an den Gemeinderat ein Umlegungsverfahren einzuleiten, hat schriftlich und begründet sowie unter Angabe einer möglichen Abgrenzung des Perimeters zu erfolgen.