400.11
AGSFSTFIRBV
CH-BL
§ 24 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Berechnung der Nettoladenfläche
Raumplanung - Kommunale Nutzungsplanung - Gebiete für neue Verkaufseinheiten
§ 24 RBV · Berechnung der Nettoladenfläche
1. Zur Nettoladenfläche zählen alle der Kundschaft zugänglichen ober- und unteridischen Verkaufs- und Ausstellungsflächen.
2. Nicht zur Nettoladenfläche zählen sämtliche der Kundschaft nicht zugängliche Flächen wie solche für Lager- und Nebenräume, Räume für Betriebstechnik, Personal, Dienstleistungsbetriebe und Büros etc. sowie Parkierungsflächen.
3. Nur zur Hälfte angerechnet werden insbesondere Ausstellungsräume für Möbel, Motorfahrzeuge, Textilien und nicht überdeckte Aussenverkaufsflächen wie Bau- und Pflanzenmärkte.