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400.11 AGSFSTFIRBV CH-BL

§ 24 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Berechnung der Nettoladenfläche

Raumplanung - Kommunale Nutzungsplanung - Gebiete für neue Verkaufseinheiten
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§ 24 RBV · Berechnung der Nettoladenfläche

1. Zur Nettoladenfläche zählen alle der Kundschaft zugänglichen ober- und unteridischen Verkaufs- und Ausstellungsflächen.

2. Nicht zur Nettoladenfläche zählen sämtliche der Kundschaft nicht zugängliche Flächen wie solche für Lager- und Nebenräume, Räume für Betriebstechnik, Personal, Dienstleistungsbetriebe und Büros etc. sowie Parkierungsflächen.

3. Nur zur Hälfte angerechnet werden insbesondere Ausstellungsräume für Möbel, Motorfahrzeuge, Textilien und nicht überdeckte Aussenverkaufsflächen wie Bau- und Pflanzenmärkte.

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