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§ 20 Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) - Erschliessungsprogramm

Raumplanung - Kommunale Nutzungsplanung - Erschliessungsplanung
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§ 20 RBV · Erschliessungsprogramm

1. Das Erschliessungsprogramm enthält alle Erschliessungsanlagen, die zur Herstellung der Baureife der Grundstücke in den ausgeschiedenen Bauzonen notwendig sind sowie einen Zeitplan.

2. Der Zeitplan zeigt auf, wann die Gemeinde den Bau der Erschliessungsanlagen rechtlich und finanziell sicherstellen will.

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