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386.6 CH-BL

§ 1 Landratsbeschluss betreffend Erteilung der Bewilligung zur Benützung öffentlicher Strassen an den Kanton Basel-Stadt für den Betrieb von Strassenbahnen

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§ 1 Landratsbeschluss betreffend Erteilung der Bewilligung zur Benützung öffentlicher Strassen an den Kanton Basel-Stadt für den Betrieb von Strassenbahnen

1. Dem Kanton Basel-Stadt als Konzessionär der Basler Verkehrs-Betriebe wird die Benützung öffentlicher Strassen zum Betrieb von Strassenbahnen auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft bewilligt.

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