386.5
CH-BL
Art. 7 Landratsbeschluss betreffend Benützung von Strassenterrain zum Bau und Betrieb der basellandschaftlichen Überlandbahn Strecke St. Jakob-Muttenz
Art. 7 Landratsbeschluss betreffend Benützung von Strassenterrain zum Bau und Betrieb der basellandschaftlichen Überlandbahn Strecke St. Jakob-Muttenz
1. Die Bahnanlage und der Betrieb müssen derart sein, dass der Verkehr auf der Kantonsstrasse, den Gemeindewegen und den öffentlichen Plätzen nicht zu sehr gehindert und Zu- und Abfuhr bei den anstossenden Liegenschaften nicht zu sehr erschwert wird.
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Kanton Basel-Landschaft 386.5
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