386.5
CH-BL
Art. 4 Landratsbeschluss betreffend Benützung von Strassenterrain zum Bau und Betrieb der basellandschaftlichen Überlandbahn Strecke St. Jakob-Muttenz
Art. 4 Landratsbeschluss betreffend Benützung von Strassenterrain zum Bau und Betrieb der basellandschaftlichen Überlandbahn Strecke St. Jakob-Muttenz
1. Die Überquerung des Dorfbaches in Muttenz soll nach Vereinbarung mit der Baudirektion in der Weise geschehen, dass keine erhebliche Verminderung des freien Durchflussprofils entsteht.
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Kanton Basel-Landschaft 386.5
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