386.5
CH-BL
Art. 3 Landratsbeschluss betreffend Benützung von Strassenterrain zum Bau und Betrieb der basellandschaftlichen Überlandbahn Strecke St. Jakob-Muttenz
Art. 3 Landratsbeschluss betreffend Benützung von Strassenterrain zum Bau und Betrieb der basellandschaftlichen Überlandbahn Strecke St. Jakob-Muttenz
1. Die Eindolung des Höhlebaches soll bei der Einmündung mit der Sohle auf Kote 275,50 liegen und von da an abwärts ein Gefälle von zwei Prozent haben.
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Kanton Basel-Landschaft 386.5
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