Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
386.4 CH-BL

§ 2 Landratsbeschluss betreffend Erteilung einer Bewilligung zur Benützung öffentlicher Strassen an die BLT Baselland Transport AG für den Betrieb der Linie 11, Basel - Reinach - Aesch - Reinach - Aesch

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (2 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Landratsbeschluss betreffend Erteilung einer Bewilligung zur Benützung öffentlicher Strassen an die BLT Baselland Transport AG für den Betrieb der Linie 11, Basel - Reinach - Aesch · Aesch

1. Umfang und Dauer der Bewilligung entsprechen den in der vom Bund mit Wirkung ab 1. Januar 1984 zu erteilenden neuen Konzession enthaltenen Bestimmungen.

← § 1 Landratsbeschluss betreffend Erteilung einer Bewilligung zur Benützung öffentlicher Strassen an die BLT Baselland Transport AG für den Betrieb der Linie 11, Basel - Reinach - Aesch Reinach - Aesch

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →