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386.3 CH-BL

§ 2 Landratsbeschluss betreffend Erteilung einer Bewilligung zur Benutzung öffentlicher Strassen an die BLT Baselland Transport AG für den Betrieb der Linie 10

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§ 2 Landratsbeschluss betreffend Erteilung einer Bewilligung zur Benutzung öffentlicher Strassen an die BLT Baselland Transport AG für den Betrieb der Linie 10

1. Umfang und Dauer der Bewilligung entsprechen den in der vom Bund mit Wirkung ab 29. Juni 1980 zu erteilenden neuen Konzession enthaltenen Bestimmungen.

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