386.3
CH-BL
Kanton Basel-Landschaft 386.3
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Landschaft
Gesetzestext (2 Artikel)
§ 1 Landratsbeschluss betreffend Erteilung einer Bewilligung zur Benutzung öffentlicher Strassen an die BLT Baselland Transport AG für den Betrieb der Linie 10
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1. Der BLT Baselland Transport AG wird die Benützung öffentlicher Strassen zum Betrieb der Linie 10 auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft bewilligt.
§ 2 Landratsbeschluss betreffend Erteilung einer Bewilligung zur Benutzung öffentlicher Strassen an die BLT Baselland Transport AG für den Betrieb der Linie 10
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1. Umfang und Dauer der Bewilligung entsprechen den in der vom Bund mit Wirkung ab 29. Juni 1980 zu erteilenden neuen Konzession enthaltenen Bestimmungen.