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386.2 CH-BL

Art. 2a Landratsbeschluss betreffend die Benützung von Strassenterrain zum Bau und Betrieb einer Birsigtalbahn

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Art. 2a Landratsbeschluss betreffend die Benützung von Strassenterrain zum Bau und Betrieb einer Birsigtalbahn

1. Die in Artikel 1 genannte Unternehmung ist von der Staatssteuer befreit.

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