386.2
CH-BL
Art. 2a Landratsbeschluss betreffend die Benützung von Strassenterrain zum Bau und Betrieb einer Birsigtalbahn
Art. 2a Landratsbeschluss betreffend die Benützung von Strassenterrain zum Bau und Betrieb einer Birsigtalbahn
1. Die in Artikel 1 genannte Unternehmung ist von der Staatssteuer befreit.