386.2
CH-BL
Art. 1 Landratsbeschluss betreffend die Benützung von Strassenterrain zum Bau und Betrieb einer Birsigtalbahn
Art. 1 Landratsbeschluss betreffend die Benützung von Strassenterrain zum Bau und Betrieb einer Birsigtalbahn
1. Der bernischen Baugesellschaft für Spezialbahnen, Pümpin, Herzog & Comp. in Bern, wird zuhanden einer zu bildenden Aktiengesellschaft die Bewilligung erteilt, zum Zwecke des Betriebes einer schmalspurigen Lokalbahn durch das Birsigtal, Stadt Basel-Therwil, gemäss den eingelegten Plänen auf der Strasse Grenze Baselstadt-Basel-Landschaft bis zur sog. Bottmingermühle (Profil 12+80 - Profil 25+51) ein Rillenschienengeleise zu erstellen.