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382 CH-BL

§ 5 Gesetz über das Salzregal - Strafbestimmung

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§ 5 Gesetz über das Salzregal · Strafbestimmung

1. Widerhandlungen gegen die Vorschriften dieses Gesetzes und die gestützt darauf erlassenen Ausführungsbestimmungen werden mit Busse bestraft.

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