Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
382 CH-BL

§ 4 Gesetz über das Salzregal - Salzpreise und Regalgebühren

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Gesetz über das Salzregal · Salzpreise und Regalgebühren

1. Der Regierungsrat setzt die Salzverkaufspreise und die Regalgebühren fest.

← § 3 Gesetz über das Salzregal Salzregal § 5 Gesetz über das Salzregal →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →