382.2
CH-BL
Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz - Kontrollstelle
Art. 9 Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz · Kontrollstelle
1. Die Kontrollstelle der Rheinsalinen hat folgende Aufgaben
a. Prüfung der durch die Geschäftsleitung erstellten Abrechnung der Regalgebühren,
b. Ausarbeitung eines Revisionsberichtes und Erteilung aller vom Verwaltungsrat verlangten Auskünfte.