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382.2 CH-BL

Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz - Organe

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Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz · Organe

1. Die Organe dieser Vereinbarung sind

1. der Verwaltungsrat,

2. die Geschäftsleitung,

3. die Kontrollstelle

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