382.1
CH-BL
§ 2 Dekret zum Gesetz vom 7. Juni 1971 über das Salzregal - Vereinbarung über die Lieferung von Salz und Sole
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Dekret zum Gesetz vom 7. Juni 1971 über das Salzregal · Vereinbarung über die Lieferung von Salz und Sole
1. Über die Lieferung von Salz und Sole schliesst der Regierungsrat mit den Vereinigten Schweizerischen Rheinsalinen gemäss Konzessionsvertrag eine Vereinbarung ab.