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382.1 CH-BL

§ 1 Dekret zum Gesetz vom 7. Juni 1971 über das Salzregal - Beteiligung und Vertretung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Dekret zum Gesetz vom 7. Juni 1971 über das Salzregal · Beteiligung und Vertretung

1. Der Kanton Basel-Landschaft ist Aktionär der Schweizer Rheinsalinen AG in Pratteln.

2. Die Finanz- und Kirchendirektion vertritt den Kanton bei der Gesellschaft.

Beteiligung und Vertretung § 2 Dekret zum Gesetz vom 7. Juni 1971 über das Salzregal →

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