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381.51 CH-BL

§ 29 Regierungsratsbeschluss betreffend Schürfkonzession - Rechtsstreitigkeiten

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§ 29 Regierungsratsbeschluss betreffend Schürfkonzession · Rechtsstreitigkeiten

1. Bei Rechtsstreitigkeiten aus der Konzession zwischen dem Kanton und der Konzessionärin oder der Swisspetrol Holding AG, Zug, entscheidet das Verwaltungsgericht des Kantons Basel-Landschaft.

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