381.51
CH-BL
§ 2 Regierungsratsbeschluss betreffend Schürfkonzession - Schürfpflicht
§ 2 Regierungsratsbeschluss betreffend Schürfkonzession · Schürfpflicht
1. Die Konzessionärin hat das Kantonsgebiet durch geeignete oberflächengeologische, geophysikalische und geochemische Untersuchungen auf das Vorhandensein von möglichen Erdöl- und Erdgaslagerstätten zu erforschen.