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381.51 CH-BL

§ 13 Regierungsratsbeschluss betreffend Schürfkonzession - Wegfall staatlicher Haftung

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§ 13 Regierungsratsbeschluss betreffend Schürfkonzession · Wegfall staatlicher Haftung

1. Die Konzessionärin hat dem Staat gegenüber keinen Entschädigungsanspruch, wenn sie durch äussere Ereignisse oder durch das Verhalten Dritter geschädigt oder in der Ausübung der Schürftätigkeit behindert wird.

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