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381.3 CH-BL

§ 1 Zusatzprotokoll zum Konzessionsvertrag vom 30. Oktober 1962 / 29. März 1963

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§ 1 Zusatzprotokoll zum Konzessionsvertrag vom 30. Oktober 1962 / 29. März 1963

1. Die geplante Nationalstrasse N 2 (Autobahn) durchquert das Konzessionsgebiet «Arisdorf» in nordsüdlicher Richtung. Die Rheinsalinen werden bei der Ausbeutung dieses Konzessionsgebietes auf die Autobahn weitgehend Rücksicht nehmen. Für allfällige Schäden, die trotz den getroffenen Vorsichtsmassnahmen an der Autobahn oder deren Einrichtungen durch die Ausübung der Konzessionsrechte entstehen könnten, übernehmen die Rheinsalinen gemäss § 5 des Konzessionsvertrages die Haftung.

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