381.21
CH-BL
§ 3 Regierungsratsbeschluss betreffend die Verschmelzung der Saline Schweizerhalle mit den Aargauischen Salinen Rheinfelden und Ryburg
§ 3 Regierungsratsbeschluss betreffend die Verschmelzung der Saline Schweizerhalle mit den Aargauischen Salinen Rheinfelden und Ryburg
1. Die Aktienbeteiligung des Kantons Baselland an der neuen Gesellschaft wird auf 75'000 Fr. festgestellt, welche Beteiligung an die Stelle der in Artikel 2 Absatz d des Vertrages vom 24. April 1909 bestimmten Beteiligung mit 50'000 Fr. tritt.