381.21
CH-BL
§ 2 Regierungsratsbeschluss betreffend die Verschmelzung der Saline Schweizerhalle mit den Aargauischen Salinen Rheinfelden und Ryburg
§ 2 Regierungsratsbeschluss betreffend die Verschmelzung der Saline Schweizerhalle mit den Aargauischen Salinen Rheinfelden und Ryburg
1. Der Berechnung des dem Kanton Baselland zukommenden Zehntens soll ein zehntpflichtiges Quantum von 300'000 Meterzentnern auch dann zugrunde gelegt werden, wenn das zehntpflichtige Quantum der Produktion von Schweizerhalle im betreffenden Jahre diesen Betrag nicht erreicht hat; sollte aber in der Folge das zehntpflichtige Quantum den Betrag von 300'000 Meterzentnern übersteigen, so soll der Zehnten auf diesem effektiven Quantum berechnet werden.
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Kanton Basel-Landschaft 381.21
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