381.2
CH-BL
§ 6 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Schweizer Salinen AG über die Rechte an den Salzlagern und Solen im Kanton Basel-Landschaft (Konzessionsvertrag) - Unterhaltspflichten
§ 6 Konzessionsvertrag · Unterhaltspflichten
1. Die Saline ist verpflichtet, die für die konzessionierte Nutzung notwendigen Anlagen gemäss § 5 Abs. 3 während der ganzen Betriebsdauer in gutem betriebsfähigen Zustande zu erhalten.
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