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381.2 CH-BL

§ 4a Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Schweizer Salinen AG über die Rechte an den Salzlagern und Solen im Kanton Basel-Landschaft (Konzessionsvertrag) - Verfahren und Bewilligungen

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§ 4a Konzessionsvertrag · Verfahren und Bewilligungen

1. Der Salzabbau und die Schlammverpressung durch die Saline stehen unter dem Vorbehalt der erforderlichen Bewilligungen sowie einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach jeweils geltendem Recht.

2. Im Rahmen dieser Bewilligungsverfahren erstellt die Saline

1. eine umfassende Analyse der Risiken und ermittelt die kritischen Punkte für den Betrieb und die Überwachung der Prozesse, insbesondere mittels geologischer und hydrogeologischer Abklärungen;

2. eine Abbauplanung je Kaverne;

3. lokationsspezifische Überwachungs- und Nachsorgemassnahmen.

2bis. Die Abbauplanung je Kaverne sowie die lokationsspezifischen Überwachungs- und Nachsorgemassnahmen nach Abs. 2 unterstehen bei ihrer Einreichung im Rahmen des Bewilligungsverfahrens der Genehmigung durch die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft.

3. Die Methodik und Berechnungen, die im Rahmen der Bewilligungsverfahren gemäss Abs. 1 zur Anwendung kommen, richten sich nach dem etablierten Stand von Wissenschaft und Technik.

4. Können innerhalb des Konzessionsgebiets für den Salzabbau oder die Schlammverpressung keine Bewilligungen gemäss Abs. 1 erteilt werden, trifft den Kanton keine Entschädigungspflicht.

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