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381.2 CH-BL

§ 17 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Schweizer Salinen AG über die Rechte an den Salzlagern und Solen im Kanton Basel-Landschaft (Konzessionsvertrag) - Inkrafttretung

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§ 17 Konzessionsvertrag · Inkrafttretung

1. Diese Konzession tritt auf 1. Januar 1963 in Kraft.

2. Der Vertrag vom 24. April 1909 und der Zusatzvertrag vom 3./17. Juli 1928 zwischen dem Kanton und der Saline betreffend Salinenbetrieb, Zehntbezug und Salzlieferung treten mit dem Eintritt der Rechtsgültigkeit dieser neuen Konzession ausser Kraft.

3. Zur vorliegenden Konzession können jederzeit Vollzugsvereinbarungen getroffen werden.

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