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381.2 CH-BL

§ 12c Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Schweizer Salinen AG über die Rechte an den Salzlagern und Solen im Kanton Basel-Landschaft (Konzessionsvertrag) - Folgen des Erlöschens

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§ 12c Konzessionsvertrag · Folgen des Erlöschens

1. Mit dem Erlöschen der Konzession fällt das der Saline eingeräumte Recht des Alleinbetriebs dahin.

2. Die Bestimmungen zur Haftung und Finanzierung bleiben nach Erlöschen der Konzession bestehen. Dasselbe gilt für die Überwachungs- und Nachsorgepflichten, soweit nach Rückbau resp. Wiederherstellung entsprechender Bedarf besteht.

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