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381.2 CH-BL

§ 12 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Schweizer Salinen AG über die Rechte an den Salzlagern und Solen im Kanton Basel-Landschaft (Konzessionsvertrag) - Verfahren bei Ablauf des Vertrages

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§ 12 Konzessionsvertrag · Verfahren bei Ablauf des Vertrages

1. ...

2. Der Kanton wird 10 Jahre vor dem ordentlichen Ablauf der Konzession an die Saline die Anfrage richten, ob sie sich die Konzession verlängern lassen wolle, und wird, wenn sie diese Anfrage innert 1 Jahr bejaht, mit ihr in Verhandlungen über die Bedingungen der Verlängerung eintreten.

3. ...

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