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381.2 CH-BL

§ 11 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Schweizer Salinen AG über die Rechte an den Salzlagern und Solen im Kanton Basel-Landschaft (Konzessionsvertrag) - Übertragbarkeit, Dauer, Erlöschen

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§ 11 Konzessionsvertrag · Übertragbarkeit, Dauer, Erlöschen

1. Die vorliegende Konzession kann nur mit Einwilligung des Kantons übertragen werden.

2. Der Kanton verlängert die bestehende Konzession vom 30. Oktober 1962 / 29. März 1963 bis zum 31. Dezember 2075.

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3. Die Konzession erlischt durch Ablauf, Widerruf oder Verzicht.

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