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369.14 CH-BL

§ 8 Verordnung über den Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit im Sozialbereich - Inkrafttreten

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§ 8 Verordnung über den Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit im Sozialbereich · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.

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