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369.14 CH-BL

§ 4 Verordnung über den Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit im Sozialbereich - Preis

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§ 4 Verordnung über den Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit im Sozialbereich · Preis

1. Die Höhe des Preises beträgt gesamthaft maximal CHF 10'000.-. Dabei können ausbezahlt werden

a. * max. CHF 8'000.- an nicht gewinnorientierte Organisationen;

b. * max. CHF 2'000.- an Einzelpersonen.

2. Der Preis und die mit der Verleihung verbundenen Ausgaben werden über den Swisslos-Fonds finanziert.

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