369.14
CH-BL
§ 4 Verordnung über den Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit im Sozialbereich - Preis
§ 4 Verordnung über den Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit im Sozialbereich · Preis
1. Die Höhe des Preises beträgt gesamthaft maximal CHF 10'000.-. Dabei können ausbezahlt werden
a. * max. CHF 8'000.- an nicht gewinnorientierte Organisationen;
b. * max. CHF 2'000.- an Einzelpersonen.
2. Der Preis und die mit der Verleihung verbundenen Ausgaben werden über den Swisslos-Fonds finanziert.