Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
369.14 CH-BL

§ 2 Verordnung über den Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit im Sozialbereich - Preisträgerinnen und Preisträger

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Verordnung über den Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit im Sozialbereich · Preisträgerinnen und Preisträger

1. Der Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit wird an Personen und Institutionen mit Wohn- oder Geschäftssitz im Kanton Basel-Landschaft verliehen, die sich mit ehrenamtlichen Einsätzen im Sozialbereich verdient gemacht haben.

← § 1 Verordnung über den Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit im Sozialbereich Zweck § 3 Verordnung über den Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit im Sozialbereich →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →