369.14
CH-BL
§ 2 Verordnung über den Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit im Sozialbereich - Preisträgerinnen und Preisträger
§ 2 Verordnung über den Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit im Sozialbereich · Preisträgerinnen und Preisträger
1. Der Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit wird an Personen und Institutionen mit Wohn- oder Geschäftssitz im Kanton Basel-Landschaft verliehen, die sich mit ehrenamtlichen Einsätzen im Sozialbereich verdient gemacht haben.