369.12
CH-BL
§ 9 Verordnung über den Baselbieter Sportpreis und die Anerkennungs- und Förderpreise für den Leistungs-, Breiten-, Gesundheits- und Vereinssport (Sportpreisverordnung) - Übergabe der Preise
§ 9 Sportpreisverordnung · Übergabe der Preise
1. Der Baselbieter Sportpreis und die Anerkennungs- und Förderpreise werden durch die Vorsteherin oder den Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion überreicht.
2. Die Verleihung erfolgt in der Regel jährlich.
3. Die Übergabe erfolgt anlässlich einer öffentlichen Feier, die in der Regel gegen Ende des Jahres stattfindet.
4. Das Sportamt ist zuständig für die Organisation und Durchführung der Feier zur Verleihung des Baselbieter Sportpreises und der Anerkennungs- und Förderpreise.