369.12
CH-BL
§ 5 Verordnung über den Baselbieter Sportpreis und die Anerkennungs- und Förderpreise für den Leistungs-, Breiten-, Gesundheits- und Vereinssport (Sportpreisverordnung) - Auswahlkriterien für die Anerkennungs- und Förderpreise
§ 5 Sportpreisverordnung · Auswahlkriterien für die Anerkennungs- und Förderpreise
1. Anerkennungspreise können an Verbände, Vereine, Teams oder Personen verliehen werden, die sich durch aussergewöhnliches Engagement oder grosszügige Unterstützung im Sport besonders verdient gemacht haben.
2. Förderpreise können an Verbände, Vereine, Teams oder Personen verliehen werden, die sich durch aussergewöhnliches Engagement verdient gemacht oder durch Leistungen im Sport für hohes Ansehen gesorgt haben.